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An strenge
Vorschriften
gebunden


Der Steuerberater erstellt nicht nur Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Buchführungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, er prüft auch die Steuerbescheide seiner Mandanten und vertritt sie vor Finanzbehörden und Finanzgerichten - bis zum Bundesfinanzhof. Soweit es sich um Steuerangelegenheiten handelt, ist er auch zur Vertretung vor den Verwaltungsgerichten befugt. Steuerberater werden außerdem in Anspruch genommen, wenn es um die Beratung und Vertretung in Steuerstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten wegen einer Steuerordnungswidrigkeit geht. Sie sind per Gesetz verpflichtet, eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch die Risiken einer fehlerhaften Beratung in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten umfasst. Steuerberater unterliegen der Schweigepflicht. Die Kammer überwacht die Einhaltung der Berufspflichten ihrer Mitglieder. Sie geht Pflichtverletzungen nach und ergreift entsprechende Maßnahmen.

Artikel vom 26.02.2005