Das Arbeitszimmer daheim kann unter bestimmten Voraussetzungen eine legale Steueroase sein. Dann dürfen auch allgemeine auf diesen Raum entfallende Kosten entweder ganz oder gedeckelt bis 1250 Euro jährlich mit dem Finanzamt Steuer sparend abgerechnet werden, so die OVB Vermögensberatung. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs, dem folgender Fall zu Grunde lag: Eine Immobilie, in der ein häusliches Arbeitszimmer gelegen war, wurde renoviert und instand gesetzt. Bei den handwerklichen Arbeiten gab es erhebliche Schäden im Garten des Gebäudes, sodass dieser mit enormem Kostenaufwand wieder hergerichtet wurde. Laut Bundesfinanzhof darf der Steuerzahler die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Kosten der Garten-Herrichtung mit dem Fiskus abrechnen (Az.: VI R 27/01).