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Mehr Gen-Tests gefordert

CDU und SPD wollen der Polizei Fahndung mit DNA-Analyse erleichtern

München/Düsseldorf (dpa/WB). Nach der Aufklärung des Mordes an Rudolph Moshammer wird der Ruf nach einer Ausweitung der DNA-Analysen lauter. Politiker von Union und SPD forderten eine häufigere Anwendung der DNA-Tests ebenso wie der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Die Grünen und die FDP lehnen dies mit Hinweis auf die Bürgerrechte ab. Nach derzeit geltendem Recht kann eine DNA-Probe nur bei schweren Straftaten und Sexualdelikten angeordnet werden - und das auch nur durch Richter.
Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) forderte, die DNA-Analyse müsse das entscheidende Ermittlungsinstrument im 21. Jahrhundert werden. »DNAAnalysen führen dazu, dass Täter nicht mehr ungestraft davon kommen.« In allen Fällen, in denen die Polizei heute von einem Verdächtigen die Fingerabdrücke nimmt, ihn fotografiert und Angaben über seine Körpermerkmale archiviert, sollte sie auch eine DNA-Probe nehmen dürfen. Dafür sprach sich auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, aus. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein kündigte an, eine neue Bundesratsinitiative zur Ausweitung der Tests starten zu wollen.
Auch der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) hat sich für eine massive Ausweitung von DNA-Tests auf alle Straftaten ausgesprochen. An einer breiteren Nutzung führe kein Weg vorbei.
BDK und GdP betonten, der genetische Fingerabdruck gehöre mittlerweile zu einem der wichtigsten Beweismittel und habe den klassischen Fingerabdruck abgelöst. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter plädierte für eine unbürokratischere Anwendung der DNA-Analyse. Die bisher nötige Richter-Genehmigung für jede Einspeicherung in die DNA-Datenbank sei enorm bürokratisch. Zudem lasse die Beschränkung der Methode auf schwere Verbrechen außer Acht, dass bei 80 Prozent der schwersten Sexualverbrechen der Täter schon durch nicht-sexuelle Vortaten aufgefallen sei. Dieser Umstand werde von der jetzigen Gesetzgebung ignoriert.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, lehnt eine Ausdehnung ab, da anhand der DNA auch andere Merkmale wie Krankheiten ablesbar seien. Auch der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, wandte sich dagegen, die DNA-Analyse anderen erkennungsdienstlichen Verfahren gleichzustellen.
Seit Einrichtung der Gen-Datenbank beim Bundeskriminalamt vor sieben Jahren sind 18 600 Delikte durch DNA-Analysen aufgeklärt worden. Die zentrale Ermittlungsbehörde hat 388 000 Gen-Datensätze gespeichert. 321 000 davon stammen von Personen. Die übrigen 67 000 Datensätze gehören zu Spuren, die die Polizei gesichert hat, bislang aber keiner Person zuordnen kann.
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Artikel vom 18.01.2005