Karlsruhe (dpa). Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einer Hochschule verboten, die eingehenden Emails eines ehemaligen Mitarbeiters auszufiltern und umgekehrt Emails von Uni-Mitarbeiter an den früheren Kollegen nicht weiterzuleiten. Wer als Verantwortlicher für einen Unternehmens- oder Hochschulserver elektronische Briefe unterdrücke, mache sich der Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses strafbar. Der Mitarbeiter war im Unfrieden aus der Uni ausgeschieden und sollte deshalb keinen Kontakt mehr haben Az.: 1 Ws 152/04