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Genetischer Fingerabdruck

Nur diffuse Befürchtungen


Blut, das ein Einbrecher an einer eingeschlagenen Scheibe hinterlassen hat, das Haar, das Polizisten bei einem Mordopfer finden - Spuren wie diese nützen Polizisten überhaupt nichts, solange nicht ein Richter der Untersuchung zustimmt.
Welche Rechte sollen eigentlich mit einer so restriktiven Regelung geschützt werden? Otto Normalbürger wird nichts dagegen haben, wenn die Polizei jede mögliche Spur auf jede mögliche Weise untersuchen darf, um einen Täter zu fassen. Es scheinen eher diffuse Befürchtungen von Datenschützern als schlagkräftige Argumente zu sein, die uns diese Regelung eingebrockt haben.
Eine Bundesregierung, die die biometrischen Daten ihrer Bürger künftig per Reisepass ausländischen Behörden zugänglich macht, sollte sich nicht zieren und ihrer eigenen Polizei vertrauen. Niemand in Deutschland will DNA-Spuren zu einem anderen Zweck als der Überführung eines Täters nutzen.
Als 1903 zum ersten Mal in Deutschland Fingerabdücke von einem Täter genommen wurden, gab es das Wort Datenschutz noch nicht. Wer weiß: Vielleicht wären sonst Fingerabdrücke bis heute für die Polizei tabu. Christian Althoff

Artikel vom 18.01.2005