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Schmuggler-Harley kurz vor der Versteigerung

Bei Straftätern wird inzwischen rigoros das illegal erworbene Vermögen abgeschöpft


Bielefeld (uko). Straftäter stehen nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Burkhard Dannewald schlimme Perspketiven bevor: »Denen droht nicht nur eine Haftstrafe, wir schöpfen auch konsequent ihr Vermögen ab.« Plastisches Beispiel: In einer Halle des Zollamtes wartet eine gepfändete Harley Daividson »Night Train« auf die Versteigerung - das Motorrad gehörte früher einem äußerst aktiven Zigarettenschmuggler.
In den Morgenstunden schlugen Ermittler der Staatsanwaltschaft Bielefeld, Zollverwaltung und Zollfahndung an 30 Orten im Ruhrgebiet zu. Durchsucht wurden Firmen und Wohnungen einer mutmaßlichen Bande von Zigarettenschmugglern im Ruhrgebiet. Einer von ihnen war der gebürtige Pole Armin K. (44). In seinem Haus fanden die Fahnder auch das nachtschwarze Motorrad. Vor seiner Verhaftung behauptete K. noch, die Maschine gehöre seinem 60-jährigen Stiefvater. Der alte Herr und die Ehefrau jedoch widerlegten diese Aussage prompt: »Die gehört meinem Mann«, sagte die Ehefrau leutselig, ihr Gatte bezahle ja auch Versicherung und Steuern.
Auch wenn der Fahrzeugbrief auf den Namen des Stiefvaters lautete, nahmen die Beamten den »Edelschrott aus Milwaukee« mit. Nach der Zivilprozessordnung ist diese Handlung ein »dinglicher Arrest zur Sicherung der Steuerforderung der Bundesrepublik Deutschland«. Hat also ein Zigarettenschmuggler seinen Wohlstand durch Steuerhehlerei erworben, machen die Fahnder bei den Hausdurchsuchungen neuerdings kurzen Prozess: »Wir sichern Vermögenswerte und halten sie fest«, sagt Burkhard Dannewald.
Ganz wichtig in diesem Fall: Der Stiefvater war nur Halter der Harley, der Straftäter jedoch der Eigentümer. Und diese Konstellation war durch die Zeugenaussagen wunderbar belegt worden.
Zwar versuchte der Stiefvater als vermeintlicher Eigentümer noch, das Motorrad auf dem Weg einer Zivilklage zurückzuerhalten, doch das Landgericht Bielefeld wies wie das Olberlandesgericht Hamm in der Berufungsinstanz die Klage ab.
Jetzt steht die »Night Train« zur Versteigerung an. Auf der Internetseite des Zollamtes ist die Harley Davidson (Kaufwert 50 000 Mark) zu ersteigern. Derzeitiger Stand der Versteigerung, die jedoch am kommenden Dienstag um 15 Uhr endet: 13 204 Euro.

www.zoll-auktion.de

Artikel vom 17.01.2005