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Richter zu Joint
und Fahrverbot


Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat einen Grenzwert für Cannabisspuren im Blut von Autofahrern angemahnt. Wer einen Joint raucht und tags darauf Auto fährt, darf nicht ohne weiteres mit einem Fahrverbot bestraft werden, entschieden die Richter. Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer eine Haschischzigarette geraucht und sich 16 Stunden später ins Auto gesetzt. AZ: 1 BvR 2652/03

Artikel vom 14.01.2005