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Joint-Raucher darf
weiter Auto fahren


Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat einen Grenzwert für Cannabisspuren im Blut von Autofahrern angemahnt. Wer einen Joint raucht und tags darauf Auto fährt, darf nicht ohne weiteres ein Fahrverbot erhalten. Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer eine Haschischzigarette geraucht und saß 16 Stunden später hinterm Steuer. AZ: 1 BvR 2652/03

Artikel vom 14.01.2005