Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat einen einheitlichen Grenzwert für Cannabisspuren im Blut von Autofahrern angemahnt. Wer einen Joint raucht und tags darauf Auto fährt, darf nicht ohne weiteres mit einem Fahrverbot bestraft werden, entschieden die Richter. Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer eine Haschischzigarette geraucht und sich 16 Stunden später ins Auto gesetzt. Der Nachweis von Cannabiswirkstoffresten im Blut allein reiche nicht für eine Verurteilung aus. AZ: 1 BvR 2652/03