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Spenge
Burrichter: Höfe, Kotten und Dörfer bildeten bis zum Ende des 18. Jahrhunderts eine Gerichtsgemeinde innerhalb der alten Gerichtsverfassung und eine politische Gemeinde innerhalb der Landesverwaltung. Bevollmächtigte oder Vorsteher dieser Bauerschaften waren die Bur- oder Bauerrichter. Die Amtsträgerschaft wurde von einem Nachbarn auf den nächsten übertragen. Ernennungen gab es nicht.
© SPENGER NACHRICHTENFolge 384

Artikel vom 20.04.2005