26.04.2005
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Rahden
Hoheitsgrenze: 1845 wurde die Hoheitsgrenze zwischen dem Königreich Hannover und dem Königreich Preußen links und rechts der Weser in Ergänzung des Staatsvertrages vom 25. November 1837 festgelegt. Voraussetzung war, dass die Markengebiete deutlich voneinander getrennt waren, sei es durch einen Graben oder einen Wall. Die Gemeindegrenze von Pr. Ströhen war somit eindeutig festgelegt.
© RAHDENER ZEITUNGFolge 389
Artikel vom 26.04.2005