Düsseldorf (dpa). Die Befreiung von der Zuzahlung für Arztbesuche und Medikamente muss jedes Jahr neu beantragt werden. Darauf hat die AOK Rheinland hingewiesen. Entsprechende Ausweise aus 2004 verlängerten sich nicht automatisch. Vielmehr müssten die Versicherten erneut Zuzahlungen bis zu ihrer persönlichen Belastungsgrenze leisten und zunächst wieder Belege über Praxisgebühren, Zuzahlungen bei Apotheken oder über ihren Eigenanteil bei Klinikaufenthalten sammeln.