28.12.2004
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Der Oberbürgermeister
Bekanntmachung
7. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für den Umweltbetrieb
der Stadt Bielefeld in der Fassung vom 24. Juni 2002
vom 22. 12. 2004
Artikel I
Die Betriebssatzung des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld vom 18. Juni 1998 in der Fassung vom 24. Juni 2004 wird wie folgt geändert:
Der Werksausschuss besteht aus 13 vom Rat der Stadt gewählten Mitgliedern.
Die Werkleitung ist von den Beschränkungen des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (Selbstkontrahierung) befreit.
Artikel II
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird zugleich darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann.
Dies gilt nicht, wenn
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde,
die Satzung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist,
der Oberbürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet hat oder
der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Stadt Bielefeld vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden sind, die den Mangel ergeben.
Bielefeld, den 22. 12. 2004
Artikel vom 28.12.2004