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Immer häufiger
bleiben Mieter
Zahlung schuldig

»Haus & Grund«: Enorme Kosten

Von Jens Heinze
Bielefeld (WB). Eingezogen, niemals Geld für die Wohnung bezahlt, und dann plötzlich verschwunden: So genannte »Mietnomaden« machen Bielefelds Vermietern zunehmend das Leben schwer. »Es kommt immer häufiger vor, dass die Miete ausbleibt«, erklärte Jürgen Upmeyer, Geschäftsführer der Eigentümerschutz-Gemeinschaft »Haus und Grund«.

In einem aktuellen Fall wird gerade eine 95 Quadratmeter große Wohnung an der Karl-Eilers-Straße 1 geräumt. Vergangenen Freitag ist der 21-jährige Mieter zum letzten Mal gesehen worden. Seit dem Einzug am 1. November hat der junge Mann, der als Kurierfahrer arbeiten will, weder die Monatswarmmieten von je 650 Euro noch die vereinbarte Kaution von 1000 Euro gezahlt. Als sich der Vermieter mit nicht erfüllten Zahlungsversprechungen nicht mehr länger hinhalten lassen wollte, wurde die Wohnung schließlich geöffnet. Vom 21-Jährigen, der die Räumlichkeiten mit Abfall und Speiseresten übersät zurückgelassen hatte, gibt es bislang keine Spur.
Das Nachsehen hat nun der gutgläubige Vermieter, der - neben dem Mietverlust - den ganzen Müll entsorgen, die Möbel des jungen Mannes ausräumen und zwischenlagern sowie die Wohnung für einen Nachmieter wieder herrichten lassen muss. Er hatte seine Immobilie in bester Innenstadtlage vor Einzug des flüchtigen »Mietnomaden« gerade erst für 18 000 Euro aufwändig renoviert. Ein neues Bad wurde eingebaut, in der Küche wurden hochwertige Granitfliesen und in den anderen Zimmern Laminatfußböden bester Qualität verlegt.
»Mehr als 90 Prozent der Mietverhältnisse funktionieren einwandfrei«, so »Haus & Grund«-Geschäftsführer Upmeyer von der OWL-weit 22 500 Mitglieder starken Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit Sitz in Bielefeld. Trotzdem geschehe es immer häufiger, dass Mieter nicht zahlen würden, ihre Wohnung verwüsteten oder sonst wie dem Vermieter Schaden zufügten.
Upmeyer: »Immer mehr Mietern geht das Geld aus, weil ihnen Auto, Urlaub oder Handy wichtiger als die Miete sind.« Das könne den Vermieter mit bis zu 20 000 Euro belasten, denn »die vorzustreckenden Kosten für die Räumungsklage und die Zwangsvollstreckung des Urteils durch den Gerichtsvollzieher schließen sich in der Regel gleich an«.

Artikel vom 22.12.2004