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Das muss Herrchen beachten


Seit dem 21. August 2003 ist der generelle Leinenzwang in Bielefeld aufgehoben. Das heißt aber nicht, dass Vierbeiner überall freien Auslauf genießen. Hier ein kurzer Überblick über die zahlreichen Ausnahmen von der Regel des aufgehobenen Leinenzwangs:
Hundeauslaufbereiche für kleine, große und von der Leinenpflicht befreite Hunde gibt es an der Promenade im Bereich Furtwänglerstraße und Studentenweg sowie am Parkplatz des Heimat-Tierparks Olderdissen.
Hunde jeder Art sind auf Kinderspielplätzen strikt verboten.
Kleine Hunde (weniger als 40 Zentimeter Widerristhöhe/leichter als 20 Kilo) müssen in der Innenstadt, öffentlichen, umfriedeten Grünanlagen wie Oetker- oder Nordpark und in öffentlichen Gebäuden an die Leine. Ausnahme: Innerhalb und außerhalb von Wohngebieten kann der kleine Vierbeiner unter der ständigen Aufsicht von Herrchen oder Frauchen frei herumlaufen.
Für große Hunde gilt im Prinzip das Gleiche. Ausnahme: Sie haben nicht innerhalb, jedoch außerhalb von Wohngebieten ihren Freilauf.
Für »Hunde bestimmter Rassen« (beispielsweise American Bulldog und Rottweiler) sowie für »gefährliche Hunde« (beispielsweise Pitbull Terrier und Bullterrier) gilt strikte Leinen- und Maulkorbpflicht. Und dies auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Wegen zu Mehrfamilienhäusern. Jedoch ist nach bestandener Verhaltensprüfung eine Befreiung von Leinen- und Maulkorbpflicht möglich. Es gelten dann die gleichen Verhaltensmaßregeln wie für die großen Hunde.

Artikel vom 22.12.2004