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Homo-Bonus beim Arbeitslosengeld

Partner-Einkommen wird nicht angerechnet - Wend: Regelung ändern


Bielefeld/Berlin (WB/kol). Gleichgeschlechtliche Paare werden beim Arbeitslosengeld II besser gestellt als heterosexuelle Partner, die ohne Trauschein zusammenleben. Das geht aus einer internen Richtlinie der Bundesagentur für Arbeit hervor. Eine kurzfristige Änderung dieser Richtlinie fordert Rainer Wend, Vorsitzender des Bundestags-Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit. »Das muss man klarstellen«, sagte der SPD-Abgeordnete aus Bielefeld gestern dieser Zeitung.
Nach dem Hartz-IV-Gesetz müssen die Arbeitsämter künftig auch Einkommen und Vermögen der jeweiligen Lebenspartner bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigen. Verfügt der eine Partner in einer »wilden Ehe« über erhebliche eigene Mittel, werden dem anderen Partner die Leistungen unter Umständen stark gekürzt oder gar vollständig gestrichen.
Nach den Durchführungsrichtlinien der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird eine eheähnliche Gemeinschaft aber nur dann unterstellt, wenn »eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau« besteht. Ein Sprecher der BA bestätigte der Zeitung »Bild am Sonntag«: »Wenn Homosexuelle ohne eingetragene Partnerschaft zusammenleben, wird Vermögen oder Einkommen des Partners nicht berücksichtigt.«
Die Bundesagentur habe es sich bei der Formulierung dieser Richtlinie »ein bisschen einfach gemacht«, kritisiert Wend. Der SPD-Wirtschaftsexperte fordert die BA auf, die umstrittene Formulierung »offener zu gestalten«, um die Bevorzugung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zu beenden.
Wend geht davon aus, dass eine Neuregelung kurzfristig umgesetzt werden kann. »Es muss kein Gesetz geändert werden«, sagte Wend dieser Zeitung. Einer neuen Richtlinie noch vor Wirksamwerden des Hartz-IV-Gesetzes am 1. Januar 2005 stehe seiner Einschätzung nach nichts entgegen.

Artikel vom 20.12.2004