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Frau sieht nach Eingriff doppelt

Selbsthilfegruppe gegründet

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Beinahe die Hälfte aller Bundesbürger trägt eine Brille oder Kontaktlinsen. Laserkorrektur war und ist für viele Kurz- und Weitsichtige das Zauberwort, um die lästige Sehhilfe los zu werden. Aber Vorsicht: Nicht immer klappt der Eingriff.

Ein Mann aus Schlangen (Kreis Lippe) ließ 1998 beide Augen in einer Paderborner Augenarztpraxis lasern. Es misslang, heute ist der 47-Jährige beinahe vollständig erblindet. Der Bad Lippspringer Rechtsanwalt Olaf Schmitz erstritt für ihn - wie bereits berichtet - unlängst 157 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.
In der selben Praxis wollte vor fünf Jahren auch eine Frau aus Borchen ihre Sehschwäche korrigieren lassen. Bei ihr schlug der Eingriff ebenfalls fehl. Die Hornhaut ist seit dem Eingriff irreparabel geschädigt. »Ich sehe jetzt doppelt«, klagt die Patientin.
Weil der behandelnde Arzt die Frau über mögliche Risiken nur unzureichend aufgeklärt hatte, sprach das Landgericht Paderborn der 44-Jährigen gleichfalls ein Schmerzensgeld zu - allerdings nur 7500 Euro. Ein Behandlungsfehler sei nicht festzustellen, befand die Zivilkammer. Die Klägerin will deshalb erneut vor Gericht gehen und zudem eine Selbsthilfe- und Interessengruppe von Laser-Geschädigten gründen. Betroffene können sich unter der Rufnummer 0175/5 24 45 20 bei ihr melden.
Die sogenannte »photorefraktive Keratektomie« wurde bereits Mitte der 80er-Jahre in Deutschland entwickelten. Mit einer Serie von jeweils nur milliardstel Sekunden dauernden Laserimpulsen wird im Auge Hornhautgewebe verdampft. Bei Patienten mit einer Kurzsichtigkeit bis maximal sechs Dioptrien bezifferten Experten die Erfolgsraten der laserchirurgischen Behandlung auf mehr als 90 Prozent. Weniger ausgereift ist die Laser-Methode bei Weitsichtigkeit. Risiken und eventuelle Komplikationen würden von den Ärzten vielfach verharmlost, bemängeln Kritiker.
Krankenkassen übernehmen die Kosten, die zwischen 1500 und 2000 Euro pro Auge betragen, bislang nicht. Allenfalls, wenn der Patient weder Brille noch Kontaktlinsen verträgt.

Artikel vom 07.12.2004