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Patientenquittung vom Krankenhaus


Essen (dpa). Gesetzlich Krankenversicherte haben künftig Anspruch auf genauen Durchblick bei ihrer Krankenhausbehandlung. Nach der Entlassung müsse das Krankenhaus auf Wunsch eine detaillierte Patientenquittung ausstellen. Die Quittung muss die Hauptdiagnose, Entlassungs- und Verlegungstage sowie die Rechnung enthalten. Die Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Der Anspruch gilt rückwirkend zum 1. Oktober.

Artikel vom 02.12.2004