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Häftling droht
Höchststrafe


Rheda-Wiedenbrück (WB/ca). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich mit dem Tod einer Frau aus Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh), die im August 2003 von ihrem Ex-Freund umgebracht worden war.
Das Landgericht Bielefeld hatte den Täter im Mai wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Hinterbliebenen und ihre Anwältin sind allerdings der Auffassung, dass es sich um Mord gehandelt hat - eine Einschätzung, der sich jetzt der Generalbundesanwalt angeschlossen hat. Der Bundesgerichtshof führt deshalb am 20. Januar eine mündliche Verhandlung durch, an deren Ende das Urteil des Bielefelder Gerichtes in lebenslange Haft geändert werden könnte. »Wir sind zuversichtlich, dass die Gerechtigkeit in Karlsruhe siegen wird«, sagte der frühere Ehemann der Toten dem WESTFALEN-BLATT. Seite Nordrhein-Westfalen

Artikel vom 25.11.2004