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Bafög war
nicht nötig

Schon zurückgezahlt

Lübbecke / Holzhausen (wm). Zweifacher Betrug wurde einer 24 Jahre alten Frau aus Holzhausen vorgeworfen. Sie sollte insgesamt 4 780 Euro Bafög zu Unrecht erhalten haben.

Die junge Frau gab ab, die Fragen in den Bafäg-Anträgen nach eigenem Vermögen nicht beantwortet zu haben. Eltern und Großeltern -Êso ihr Verteidiger - hätten für sie zwar Geld angelegt, sie darüber aber nicht informiert. Den Freistellungsauftrag habe ihr Vater unterschrieben. Und die Großmutter habe die Bank angewiesen, der Enkelin nicht zu sagen, dass Geld für sie angelegt worden sei - und wieviel. Zwar wolle man nicht unbedingt einen Freispruch; angesichts des nicht großen Verschuldens sei die Einstellung des Verfahrens aber angemessen, so der Verteidiger.
Das sah der Staatsanwalt jedoch ganz anders. Er hielt der Studentin vor, ein Darlehn konstruiert zu haben, um so den gesamten Vorgang zu verschleiern. Das könne man als versuchten Betrug werten.
Sein auf 150 Stunden gemeinnützige Arbeit lautender Strafvorschlag stieß aber auch beim Richter auf Ablehnung. Man einigte sich schließlich auf 50 Arbeitsstunden und eine Zahlung von 500 Euro an Bethel bei Einstellung des Verfahrens. Der Bafög-Betrag wurde bereits zurückgezahlt.

Artikel vom 24.11.2004