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Imbiss-Räuber bittet um Strafe

Nach Überfall selbst gestellt

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). »Sobald ich wieder Geld habe, spendiere ich ihnen eine Urlaubsreise«, versprach der Täter seinem Opfer im Gerichtssaal. Auf das »Trostpflaster« wird Monika M. allerdings einige Zeit warten müssen. Denn zunächst muss ihr »Gönner« hinter Gitter.

So ungewöhnlich wie die Szene im Prozess ist auch der Fall an sich.
Am späten Abend des 12. März überfällt ein Maskierter die Imbiss-Bude »Trucker-Treff« im Paderborner Gewerbegebiet Mönkeloh. Er bedroht die allein anwesende Bedienung mit einem Messer und entkommt mit 311 Euro.
Die einzige Spur der Polizei ist ein Hinweis auf das Fluchtfahrzeug - möglicherweise ein Golf. Sonst gibt es keine Spur. Wahrscheinlich wäre die Tat niemals geklärt worden, hätten den Täter nicht fünf Tage später Gewissensbisse geplagt. »Als mir bewusst wurde, was ich da für eine Sch... gebaut habe, bin ich zum Anwalt gegangen«, berichtet Sascha S. (25). »Ich war das mit der Pommesbude und möchte bestraft werden«, stellte sich der Gelegenheitsarbeiter dann auf der Polizeiwache vor. Dort nannte er auch den Namen seines Komplizen, der das Fluchtauto gefahren hatte.
Wer auf die Schnapsidee gekommen war, ließ sich nicht klären. Im Prozess vor dem Landgericht Paderborn beschuldigten sich Sascha S. und David M. (23) gestern gegenseitig. »Wahrscheinlich haben sie den Tatplan gemeinsam entwickelt«, vermutet Staatsanwalt Gerwald Hartmann.
Die Tat von Profis war es jedenfalls nicht. »Ich habe das erst für einen schlechten Scherz gehalten. Der hatte wohl selber Angst und hat mir immer wieder versichert, er werde mir nichts tun«, so die überfallene Monika M. (55). Allerdings verfolge sie das Erlebte auch heute noch.
Die Verteidiger Dr. Olaf Schilasky und Niels Wallgärtner stuften die minderschwere Tat ebenso wie Staatsanwalt Hartmann als »Ausrutscher« ein und plädierten auf Bewährungsstrafen von jeweils eineinhalb Jahren für beide Angeklagte.
Dazu ließ sich die Strafkammer allerdings nicht erweichen. Sie verurteilte David M. wegen schwerer räuberischer Erpressung zu zweieinhalb Jahren Haft; Sascha S. bekam wegen seines Geständnisses drei Monate weniger. »Straftaten dieses Gewichts können nicht mit Bewährungsstrafen geahndet werden«, machte Richter Bernd Emminghaus deutlich.

Artikel vom 24.11.2004