Karlsruhe (dpa). Ein notarieller Ehevertrag, der einen Ehepartner bei der Altersversorgung gravierend benachteiligt, kann sittenwidrig und nichtig sein. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss wiegen Nachteile beim Versorgungsausgleich besonders schwer, wenn sich ein Partner um Haushalt und Kinder gekümmert und kaum eigene Rentenansprüche erworben hat. Der BGH gab einer Frau Recht, die einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs zugestimmt hatte.