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Streupflicht im
Winter hat Grenzen


Osnabrück (dpa). Die Streupflicht von Hauseigentümern hat ihre Grenzen: Nicht jede Gefahr müsse verhindert werden, urteilte das Landgericht Osnabrück. Eine Frau hatte 20 000 Euro Schadenersatz gefordert, weil sie auf gefrorenen Tropfen ausgerutscht war. verursacht. Az: 1 O 49/04

Artikel vom 17.11.2004