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Scientology darf
beobachtet werden


Köln (dpa). Der Bundesverfassungsschutz darf die Scientology-Organisation beobachten. Die seit 1997 laufende Observierung sei rechtmäßig, entschied das Kölner Verwaltungsgericht und wies eine Klage der Organisation ab. Die »verfassungsfeindlichen Ziele« der Organisation rechtfertigten die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Wesentliche Grund- und Menschenrechte sollten bei Scientology außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden. Scientology kündigte Revision an.

Artikel vom 12.11.2004