Berlin (dpa). Arbeitgeber, Händler oder Dienstleister müssen in Zukunft mit Verurteilung zu Schadensersatz rechnen, wenn sie Personen wegen ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe oder der Religion benachteiligen. Die rot-grüne Koalition hat sich auf ein Antidiskriminierungsgesetz geeinigt. Damit soll es nicht mehr möglich sein, dass ein Gastwirt einen Gast wegen dessen Hautfarbe aus dem Lokal weist.