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Gesetz gegen
Diskriminierung


Berlin (dpa). Arbeitgeber, Händler oder Dienstleister müssen in Zukunft mit Verurteilung zu Schadensersatz rechnen, wenn sie Personen wegen ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe oder der Religion benachteiligen. Die rot-grüne Koalition hat sich auf ein Antidiskriminierungsgesetz geeinigt. Damit soll es nicht mehr möglich sein, dass ein Gastwirt einen Gast wegen dessen Hautfarbe aus dem Lokal weist.

Artikel vom 13.11.2004