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Hartz-IV-Kosten: Die im Jahresdurchschnitt etwa 9500 Fälle von Ar-beitslosengeld II-Bedarfsgemeinschaften im Kreis Gütersloh kosten etwa 84 Millionen Euro jährlich. Das ist ein Viertel des Kreishaushaltes. Je 30 Millionen Euro fallen für Unterkunftskosten und die Regelsätze an. Qualifikationsmaßnahmen und Ein-Euro-Jobs kosten 15 Millionen. Die Verwaltungskosten betragen neun Millionen Euro.

© WESTFALEN-BLATT Folge 382

Artikel vom 25.02.2005