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Ortsrecht: Das Ortsrecht besteht aus Satzungen und Verordnungen, die das öffentliche Miteinander regeln. Ihre Geltung beschränkt sich auf das Gemeindegebiet. Zum Ortsrecht gehört etwa die Hauptsatzung, die in Steinhagen im Juli 2003 zuletzt geändert wurde und Grundsätzliches zur Aufgabenverteilung in der Gemeinde enthält. Auch die Straßenreinigungssatzung gehört zum Ortsrecht.

© WESTFALEN-BLATT Folge 381

Artikel vom 24.02.2005