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Kaplan-Familie kassiert
zu Unrecht Sozialhilfe

Stadt Köln darf 170 000 Euro zurückfordern

Metin Kaplans Familie muss zurückzahlen.

Köln (dpa). Die Familie des Islamistenführers Metin Kaplan hat etwa 170 000 Euro Sozialhilfe zu Unrecht kassiert. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Dienstag darf die Stadt Köln die Summe zurückfordern. Die Familie sei nicht bedürftig gewesen, urteilte das Gericht. Der Verteidiger des selbst ernannten »Kalifen von Köln« kündigte eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster an.
»Der Kaplan-Verband hat aus seiner wirtschaftlichen Tätigkeit erhebliche Einkünfte erzielt«, sagte der Vorsitzende Richter Günter Reuter. Auf dem Vereinsgelände des »Kalifatsstaats« war 1998 etwa eine Million Euro Bargeld gefunden worden. Die Stadt hatte ihre Sozialhilfeleistungen daraufhin eingestellt und die gezahlten 170 000 Euro aus den Jahren 1988 bis 1999 zurückverlangt. Der Verein war im Jahr 2001 verboten worden. Kaplan wurde Mitte Oktober in die Türkei abgeschoben.
Die Kaplan-Familienmitglieder hatten elf Verfahren angestrengt. Drei stammen von Kaplan selbst, drei von Kaplans Ehefrau, die anderen von seinen zwei Töchtern und seinem Sohn.

Artikel vom 03.11.2004