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»Geringfügig beschäftigt«: Die Broschüre der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh informiert über die so genannten Mini-Jobs. Das Heft »Geringfügig beschäftigt«, das auch im Haller Rathaus erhältlich ist, beinhaltet beispielsweise Themen wie Arbeitsvertrag, Urlaub (-sgeld), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Rentenversicherung und Kündigungsschutz.

© WESTFALEN-BLATT Folge 380

Artikel vom 23.02.2005