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Stille Feiertage
extra geschützt


Bielefeld (WB). Das Ordnungsamt hat auf den besonderen gesetzlichen Schutz der drei stillen Feiertage im November hingewiesen. Demnach sind zu Allerheiligen (Montag, 1. November) in der Zeit von fünf bis 18 Uhr, am Volkstrauertag (Sonntag, 14. November) in der Zeit von fünf bis 13 Uhr und am Totensonntag (Sonntag, 21. November) von fünf bis 18 Uhr Märkte und gewerbliche Veranstaltungen verboten, aber auch Sport und Zirkusdarbietungen, Volksfeste, Betrieb von Freizeitanlagen und tänzerische sowie artistische Darbietungen. Geschlossen bleiben müssen auch Spielhallen und gewerbliche Wettannahmen.
Am Volkstrauertag muss zudem bis 18 Uhr auf musikalische und unterhaltende Darbietungen in Gaststätten verzichtet werden. Untersagt sind auch unterhaltende Tanzdarbietungen.

Autobuslinien
werden umgeleitet
Bielefeld (WB). Die Buslinien 25/26 (Baumheide/Heepen-Jahnplatz-Dürerstraße) können heute und am Dienstag zwischen acht und 17 Uhr die Dürerstraße wegen Straßenbauarbeiten nicht befahren. Sie werden über die Schongauer Straße umgeleitet. Für die Haltestellen »Leiblstraße« und »Schongauer Straße« richtet moBiel im Einmündungsbereich Dürerstraße Ersatzhaltestellen ein.

Artikel vom 25.10.2004