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Sendgericht: Das Sendgericht rügte und bestrafte im 17. Jahrhundert Verbrechen, die auf dem Friedhof, dem Pfarrhof, in der Kirche und auf Grund und Boden der Kirche begangen wurden. Abgehalten wurde der Send in Spenge lediglich alle zwei bis drei Jahre. Zuständig für das geistliche Gericht war der Dechant des Kapitels zu Bielefeld, der zugleich auch Archidiakon in Spenge war.

© SPENGER NACHRICHTENFolge 315

Artikel vom 27.01.2005