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Go-Gericht: Die Go-Gerichtsbarkeit verlieh der Paderborner Bischof Simon anno 1480 an Philipp von Hörde zu Boke. Zum Go-Gericht mit Sitz in Boke zählten die meisten Lippedörfer zwischen Paderborn und Lippstadt. Die Gerichtsbarkeit ging nach Auflösung der Herrschaft Boke im 16. Jahrhundert an den Paderborner Fürstbischof zurück. 1815 wurde Boke dem Gerichtsbezirk Salzkotten unterstellt.

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Artikel vom 15.12.2004