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Ortsvorsteher: Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Vertretung der Belange der Ortschaft und Vermittlung zwischen Rat und Verwaltung, Entgegennahme von An-, Ab- und Ummeldungen zur Weiterleitung an das Einwohnermeldeamt, Überwachung der Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Meldung von Schäden an Straßen. Außerdem fordern die Ortsvorsteher Winterdienst an.

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Artikel vom 20.11.2004