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Twiehausener »Söhnegeld«: Weil der »Colono Uffelmann zu Twiesen« im Jahr 1826 Vater von Zwillingssöhnen wurde und somit nacheinander sieben Söhne bekommen hatte, erhielt er laut Verordnung des Königs Friedrich Wilhelm III. 50 Reichstaler. Das Geld gab es laut Chronik des Kirchspiels Levern nur, wenn sieben Sohne - ohne Unterbrechung durch ein Mädchen - in Folge geboren wurden.

© STEMWEDER ZEITUNGFolge 274

Artikel vom 08.12.2004