02.12.2004
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Leverner Brandstiftung: Schnell unter Kontrolle war 1846 das Feuer im Leinenkeller eines Leverner Kaufmanns. Der Besitzer wurde we-gen Brandstiftung angeklagt. Er war hoch verschuldet und hatte das Leinenlager mit 15 000 Talern in der »Cölnischen Feuer-Versicherungs Gesellschaft« versichern lassen, obwohl dort nur für 500 Taler Leinen lagerte. Das Urteil: acht Jahre Zuchthaus.
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Artikel vom 02.12.2004