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Sozialreform 1858: Die Königliche Regierung überwies der Kirche ei-nen großen Teil des so genannten Armenvermögens. Daraus erhielten kirchlich würdige Arme eine Unterstützung. Die fortlaufende Armenpflege ging auf die politischen Gemeinden über. Die Verwaltung des Fonds, aus dem von nun an auch die Armenärzte besoldet wurden, übernahm die Amtsverwaltung für die Gemeinden.

© RAHDENER ZEITUNGFolge 290

Artikel vom 28.12.2004