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Amtsvertreter: Bis 1945 war der Hauptgemeindebeamte Vorsitzender der Amtsvertretung, stimmberechtigt und entschied bei Stimmengleichheit. Der Amtsvertretung ge-hörten ständig an die Gemeindevorsteher und aus jeder Gemeinde ein durch die Gemeindevertretung zu wählendes Mitglied. Nach dem Zu-sammenbruch des Dritten Reiches benannte die britische Militärregierung 19 Amtsvertreter.

© VERLER ZEITUNGFolge 279

Artikel vom 14.12.2004