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Düngemittel: Im Jahre 1862 erklärte der Landrat des Kreises Wiedenbrück der Regierung wiederholt, die Sandbauern könnten überhaupt keine Steuern aufbringen, sondern müssten eigentlich einen Zuschuss haben. Sandboden galt als minderwertig, gedüngt wurde mit Heideplaggen, geerntet wurde wenig. Das wurde mit einem Schlage an-ders, als Thomasschlacke und Kainit eingeführt wurden.

© VERLER ZEITUNGFolge 274

Artikel vom 08.12.2004